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Verhaltenskodex

Teil 1 – Geltungsbereich

Die EOS & Partners S.r.l. verpflichtet sich, diesen Verhaltenskodex zu befolgen, der sich an im Bereich M&A-Transaktionen tätige Finanzberater wendet (im Folgenden „EOS & Partners S.r.l.“). In diesem Rahmen versteht sich die EOS & Partners S.r.l. als Anbieter von professionellen Dienstleistungen zur Unterstützung bei finanziellen Transaktionen und Verhandlungen für natürliche und/oder juristische Personen, die an M&A-Transaktionen beteiligt sind. Insbesondere sind unter M&A-Transaktionen Prozesse zu verstehen, die Akquisitionen, Verkäufe, Abtretungen/Übergänge und/oder Fusionen zwischen Gruppen, Konzernen, Gesellschaften und/oder Unternehmenskomplexen zum Gegenstand haben. Zur professionellen Abwicklung dieser Finanz- und Verhandlungsunterstützungsleistungen im Rahmen von M&A-Transaktionen garantiert die EOS & Partners S.r.l.:
eine eigens für M&A-Transaktionen zuständige Einrichtung, ein internes Organisationsmodell, das durch eine Struktur geprägt ist, die auf mehreren Entscheidungs- und Durchführungsebenen basiert;
ein internes Organisationsmodell, das genau definierte und bekannte Prozesse und/oder Abläufe kennzeichnen; einen systematischen, langfristigen Marktansatz.

Teil 2 – Allgemeine Grundsätze

Die EOS & Partners S.r.l. wickelt ihre berufliche Tätigkeit unter Vorbehalt der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage der herkömmlichen Verhaltensgrundsätze in Bezug auf Folgendes ab:
• Redlichkeit und Fairness;
• Unabhängigkeit;
• Objektivität;
• keine Interessenskonflikte;
• Legalität;
• Professionalität.


Teil 3 – Kundenbeziehungen

Art. 1 – Herkunft des Auftrags

Die EOS & Partners S.r.l. verpflichtet sich, Zweck und Ziele des Auftrags und allgemeiner die Zielsetzungen der Transaktion, mit deren Unterstützung sie beauftragt ist, zu prüfen. Dabei werden alle möglichen Situationen, die nicht mit den allgemeinen Grundsätzen gemäß dem vorherigen Teil übereinstimmen, berücksichtigt, und ggf. verzichtet die EOS & Partners S.r.l. auf den Auftrag.

Art. 2 – Verarbeitung der Informationen.

Bei ihren Beziehungen zu den Kunden verpflichtet sich die EOS & Partners S.r.l., die Informationen geheim zu halten und vertraulich zu behandeln und lediglich zu Zwecken im Rahmen des spezifischen Auftrags zu nutzen, solange die betreffenden Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind; die pünktliche und transparente Weitergabe der von Dritten erhobenen oder erhaltenen Informationen zu garantieren; erhaltene oder erhobene Informationen, die im Hinblick auf die Durchführung der Transaktion relevant sind, nicht zurückzuhalten und diese nicht absichtlich zu verändern; vertrauliche, nicht öffentlich bekannte Informationen, in deren Besitz sie bei der Durchführung eines anderen Auftrags und/oder Geschäfts in Verbindung mit der Erbringung von Dienstleistungen zugunsten anderer Personen gelangte, nicht weiterzugeben; die während des Auftrags erhobenen oder empfangenen Informationen genau und wahrheitsgetreu darzustellen.

Art. 3 – Abwicklung des Auftrags.

Bei der Abwicklung ihres Auftrags verpflichtet sich die EOS & Partners S.r.l., den Auftrag offiziell schriftlich zu formulieren und die zur Durchführung der Transaktion abzuwickelnden Tätigkeiten deutlich anzugeben; Ansätze und fachliche Methoden einzusetzen, die von den herkömmlichsten Marktpraktiken anerkannt sind; Annahmen/Hypothesen, die bei der Bewertung zwecks der Ermittlung des Preises oder des wirtschaftlichen Werts oder bei der Bewertung eines erhaltenen oder abgegebenen Angebots herangezogen wurden, ausführlich anzugeben und hervorzuheben, dass die erzielten Ergebnisse in jedem Fall auf einer selbstständigen und subjektiven Auswertung der Daten basieren; eine deutliche und transparente Kommunikation zu führen und auch die Risiken und Kritikalitäten in Verbindung mit der Art und dem Gegenstand des Auftrags anzugeben; vereinbar mit der Art des Auftrags Folgendes anzugeben: den möglichen Zeitaufwand für dessen Abwicklung (vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit von Informationen gemäß den vorgesehenen Fristen und Methoden sowie dass alle eventuell an der Transaktion beteiligten Personen sich tatsächlich an diese halten); etwaige verbundene Kritikalitäten; Art der/des zu verfolgenden Transaktion/Prozesses.

Art. 4 – Arbeitsteam

Bei der Strukturierung der auftragsgegenständlichen Maßnahmen verpflichtet sich die EOS & Partners S.r.l.,
• ein Team in Anspruch zu messen??, das im Hinblick auf Professionalität, Kompetenz und Erfahrungen den auftragsgegenständlichen Bedürfnissen angemessen ist;
• die Ressourcen und das Engagement aufzuwenden, die notwendig sind, den Auftrag auszuführen, auch auf der Grundlage der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.

Art. 5 – Interessenskonflikt

EOS & Partners S.r.l. handelt im ausschließlichen Interesse des Kunden und verpflichtet sich, mit Ausnahme von Sonderfällen, den Auftrag nur von einer der Parteien anzunehmen, wenn beide Parteien den Wunsch haben, den Auftrag gemeinsam zu erteilen; vor und während der Abwicklung des Auftrags zu prüfen, ob potenzielle Interessenskonflikte bestehen und den Kunden umgehend zu informieren, wenn solche aktuell bestehen und/oder auftreten können, wobei die Vorgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten bleiben;
keine Handlungen vorzunehmen bzw. entgegenzunehmen (die auch nur als über die normale Geschäfts- und Höflichkeitspraxis hinausgehend interpretiert werden können), die darauf ausgerichtet sind, bei der Führung irgendwelcher Tätigkeiten Vorzugsbehandlungen zu erwirken und die die unabhängige Urteilsfähigkeit beeinflussen und/oder dazu veranlassen können, sich irgendeinen Vorteil zu verschaffen.

Art. 6 – Vergütungen

Die EOS & Partners S.r.l. strukturiert ihr Entlohnungsschema gemäß der Marktpraxis und verpflichtet sich, dieses dem Kunden so deutlich wie möglich zu erklären und sich dabei auf den spezifischen Gegenstand der etwaigen Transaktion, auf die Art des Auftrags, auf das notwendige Engagement, auf die verbundenen Risiken und den zugeführten Wert zu beziehen. Besteht eine enge Korrelation zwischen der Vergütung (oder deren Teilen) und dem Zeitaufwand/der Dauer des Auftrags, verpflichtet sich die EOS & Partners S.r.l., den Kunden transparent über eine solche Verbindung aufzuklären.

Teil 4 – Beziehungen zu Dritten

Art. 7 – Beziehungen zu den Gegenparteien

Bei den Beziehungen zu den Gegenparteien verpflichtet sich die EOS & Partners S.r.l., die Informationen geheim zu halten und vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu den Zwecken des spezifischen Auftrags zu nutzen, und garantiert deren prompte und transparente Weitergabe; die empfangenen Informationen nicht absichtlich zu verändern; im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs und auf der Grundlage der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen dafür zu sorgen, dass alle an der Transaktion beteiligten Parteien sich an die entsprechenden Verpflichtungen im Hinblick auf Vertraulichkeit und Geheimhaltung halten.

Art. 8 – Beziehungen zu anderen Dritten

Bei den Beziehungen zu anderen Dritten verpflichtet sich die EOS & Partners S.r.l., zu garantieren, dass die von den Kunden und/oder den Gegenparteien erhobenen vertraulichen Informationen nicht an Dritte außerhalb der Gesellschaft weitergegeben werden; falsche oder tendenziöse Nachrichten oder Kommentare keinesfalls zu verbreiten; sich einer Sprache zu bedienen, die auf Vorsicht und Mäßigung basiert, um jede etwaige ungerechtfertigte und/oder unangemessene Interpretation von Tatsachen in Verbindung mit dem eigenen Auftrag zu vermeiden (seitens der öffentlichen Meinung und/oder seitens Dritter).

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